1. Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), regeln die Rechte und Pflichten des Kunden im Verhältnis zu der Franke Küchentechnik AG (FRANKE). Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen FRANKE und deren Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich wegbedungen, es sei denn FRANKE hat ausdrücklich schriftlich der Übernahme zugestimmt. Für Bestellungen via Online-Shop, www.franke-shop.ch, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen FRANKE-Shop. Ausnahmen, Nebenabreden, Änderungen, etc., müssen von FRANKE schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bestehen. In solchen Fällen ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
2. Angebot, Angebotsunterlagen und Auftragsbestätigung
Für die Wirksamkeit und Auslegung der verschiedenen Dokumente gilt die folgende Rangfolge: Angebot, Auftragsbestätigung, Allgemeine Geschäftsbedingungen.Wir bitten Sie, die Auftragsbestätigung aufmerksam zu kontrollieren und uns allfällige Unstimmigkeiten innerhalb von 10 Tagen mitzuteilen.
3. Kataloge / Preislisten / FRANKE-Shop
Die Informationsunterlagen, Kataloge, Zeichnungen, Preislisten und Offerten dienen der näheren Orientierung. Sortiments- und Preisänderungen sind jederzeit möglich. Die aktuelle Version des Verkaufshandbuch finden Sie immer auf: www.franke.ch. Der Inhalt der Informationsunterlagen (Kataloge, Broschüren, Zeichnungen, Internet, FRANKE-Shop) ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte bleiben der ausdrücklichen und vorherigen sowie schriftlichen Bestätigung durch FRANKE vorbehalten.
3.1 Technische Machbarkeiten
FRANKE prüft die technische Machbarkeit für jede Sonderanfertigung und/oder Küchenabdeckung. Allfällige Korrekturen und/oder Ergänzungen sind entsprechend auf dem Gut-zur-Ausführung zu vermerken. Wird das Dokument unterschrieben zurückgeschickt, gilt dieses als angenommen und die Sonderanfertigung und/oder Küchenabdeckung entsprechend in Auftrag gegeben.
4. Preise
Alle in den Verkaufsunterlagen aufgeführten Preise verstehen sich als unverbindliche Preisempfehlung (UVP) in Schweizer Franken. Der Händler ist in seiner Preisgestaltung frei. Alle Preise verstehen sich exklusive MwSt., sofern nicht anders vermerkt. Die aktuelle Version des Verkaufshandbuches finden Sie auf: www.franke.ch.
4.1 Lieferungen in der Schweiz / Fürstentum Liechtenstein
Für die Wahl des Transports ist grundsätzlich FRANKE zuständig, sofern nicht anders vereinbart. Für Lieferungen an Privatadressen und/oder auf Baustellen, muss die Entgegennahme des Produkts vor Ort vom Vertragspartner gewährleistet sein (PLZ/Ort, Strasse, Strassen-Nr., Stockwerk, Name und Vorname des Empfängers, Tel.-Nr. Empfänger, evtl. Anlieferzeit).
Solche Lieferungen erfolgen nur nach Zustimmung von FRANKE auf der Auftragsbestätigung. Lieferungen mit einem Netto-Warenwert unter CHF 20.00 werden mit einem Kleinmengen-Zuschlag belegt. Lieferungen mit einem Netto-Warenwert unter CHF 100.00 werden mit einem Versand-Zuschlag belegt. Expresslieferungen, die dem Kunden auf dessen Wunsch ausserhalb der üblichen Auslieferungstour von FRANKE geliefert werden müssen, werden separat in Rechnung gestellt.
4.2 Dienstleistungen
Die vertraglich vereinbarten Preise für die Lieferung von Waren beinhalten nur den Preis für die Ware. Nicht eingeschlossen sind Leistungen, welche FRANKE im Zusammenhang mit Lieferung und/oder Abänderung der Ware erbringt. Diese Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, separat in Rechnung gestellt.
4.3 Ausstellungsware
Ausstellungsware wird dem Kunden zu speziellen Konditionen zur Verfügung gestellt (siehe Konditionendokument). Ersatzteile und/oder Zubehör werden gesondert verrechnet.
5. Zahlungen
Ohne besondere Vereinbarung gelten 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. FRANKE behält sich das Recht vor, eine Anzahlung zu verlangen.
Der Kunde hat sich bei neuen Kontoangaben (egal ob per E-Mail, Telefon oder Brief empfangen) bei FRANKE zu versichern, dass die neuen Kontoangaben zu FRANKE gehören und korrekt sind. Forderungen von FRANKE sind erst mit Eingang der Zahlung des entsprechenden Betrages bei FRANKE befriedigt.
6. Eigentumsvorbehalt
FRANKE bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Ware bis diese vollständig bezahlt ist. Der Besteller ermächtigt FRANKE, die Eintragung des Eigentums im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
7. Lieferbedingungen
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Teillieferungen sind zulässig und können in Rechnung gestellt werden. Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder Bestellannullierungen müssen schriftlich an FRANKE mitgeteilt werden. Änderungskosten und bereits erbrachte Leistungen bei Annullierung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
7.1 Transportrisiko
Das Abladen ist Sache des Empfängers. Schäden, die bei dieser Arbeit entstehen, sind vom Frachtführer nicht zu vergüten. Hilft der Chauffeur beim Abladen oder tätigt er diese Dienstleistung allein, so gilt er, was die Haftung betrifft, als Hilfsperson des Empfängers. Alle weiteren Bestimmungen sind in den Allgemeinen Bestimmungen für Transporte innerhalb der Schweiz / Frachtführer Haftungsbestimmungen (FFHB) geregelt. Diese können beim jeweiligen Frachtführer eingeholt und/oder eingesehen werden.
8. Lieferfrist
Lieferfristen dienen als Richtlinien und sind als solche für FRANKE nicht verbindlich, soweit sie von FRANKE nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert werden. FRANKE bemüht sich, Liefertermine auch beim Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten (erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, Streiks, verspätete und/oder fehlerhafte Zulieferungen, Ereignisse infolge höherer Gewalt) einzuhalten. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen berechtigt den Kunden weder zum Rücktritt, noch zur Geltendmachung von Schadenersatz und/oder Konventionalstrafen.
9. Besondere Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, sofern nicht anderweitig spezifiziert, den Einbau und die Inbetriebnahme von gelieferter Ware entsprechend den Richtlinien von FRANKE selbst vorzunehmen.
10. Übergang von Nutzen und Gefahr
Erfolgt die Auslieferung der Ware durch FRANKE, so gehen Nutzen und Gefahr bei Ablieferung am vereinbarten Lieferort auf den Kunden über. Werden die Produkte vom Kunden abgeholt, gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über, sobald FRANKE die Ware zur Abholung zur Verfügung stellt. Beschädigungen oder fehlende Ware müssen sofort in Anwesenheit des Chauffeures auf dem Lieferschein mit einem Vorbehalt angebracht werden.
11. Abnahme
Mögliche Schäden, Mängel und Beanstandungen muss der Kunde unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch 5 Arbeitstage nach Anlieferung bzw. Abholung, FRANKE schriftlich mitteilen. Wird dies unterlassen, so gilt die Lieferung als genehmigt.
12. Garantie / Gewährleistung
FRANKE gewährt auf alle gelieferten Produkte, die in der Schweiz gekauft und in Betrieb sind, eine zweijährige Garantie, gerechnet ab Rechnungsdatum an den Endverbraucher, längstens jedoch für drei Jahre ab Lieferung an den Besteller. FRANKE behält sich das Recht vor in der Garantiezeit allfällig auftretende Mängel zu reparieren oder Komponenten auszutauschen. Für ersetzte oder reparierte Komponenten beginnt die Garantie neu zu laufen und dauert zwei Jahre ab Ersatz und/oder Abschluss der Reparatur. Die Garantie umfasst den Ersatz und/oder Reparatur des Produktes, jedoch nicht deren Ein- bzw. Ausbau oder Drittleistungen. Forderungen, die den Rechnungsbetrag überschreiten, können nicht geltend gemacht werden. FRANKE kann für Folgeschäden nicht haftbar gemacht werden.
Wir gewähren allen Endkunden auf alle Armaturen eine Garantie auf Fehlerfreiheit des Materials und der Verarbeitung für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Auslieferung an den Endkunden, gültig ab dem 1. März 2024. Ausgenommen von der Garantie sind normaler Verschleiss, sowie Verbrauchsmaterial (z.B. Filter). Die gesetzlichen Rechte des Endkunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz im Fall eines Mangels (im Fall, dass wir Verkäufer sind gemäss nachfolgender Ziff. 9) bleiben neben dieser Garantie bestehen. Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn das Produkt fachgerecht eingebaut und sachgemäss gepflegt wurde, keine Merkmale aufweist, die auf nicht fachgerechte Reparaturen oder sonstige nicht fachgerechte Eingriffe schliessen lassen, und in das Produkt nur von uns autorisiertes Zubehör eingebaut wurde. Ansprüche aus der Garantie bestehen nur bei Vorlage des Kaufbelegs. Ebenfalls ausgenommen von der Garantie sind kostenlose Produkt für die Ausstellung des Bestellers.
12.1 Schadensersatz
Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Für den Fall, dass Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung bestehen sollten, ist der Gesamtbetrag dieser Ansprüche auf den vom Kunden bezahlten Preis beschränkt. Hingegen sind insbesondere alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, Rückrufkosten, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Ausschluss weiterer Haftungen von FRANKE gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit, jedoch gilt er für Hilfspersonen.
Im Übrigen gilt dieser Haftungsausschluss nicht, soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.
13. Rücksendung bei Mängeln
Die Rücksendung mangelhafter Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges (Kopie Rechnung und/oder Lieferschein) zu erfolgen.
14. Rücknahme bei Fehlbestellungen
Tätigt der Kunde eine Fehlbestellung und will er die Ware an FRANKE zurückgeben, so gelten nachstehende Konditionen:
14.1 Rücknahme bei Standardprodukten aus dem aktuellen Verkaufshandbuch
Die Rücknahme eines nicht mangelhaften Standardproduktes bedarf in jedem Fall einer vorherigen Zustimmung von FRANKE. Nimmt FRANKE das Produkt zurück, so hat der Kunde 30% des Warenwertes zu bezahlen. Soweit der Kunde den vollen Warenwert bereits bezahlt hat, erstattet FRANKE dem Kunden den 30% des Warenwertes übersteigenden Betrages zurück. Die Kosten einer Rücksendung sind vom Kunden zu bezahlen. Eine Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage des Kaufbeleges (Kopie Rechnung und/oder Lieferschein) zu erfolgen. Ungerechtfertigte und/oder unvollständige Rücksendungen werden nicht bearbeitet und dem Kunden wieder zurückgesendet.
14.2 Rücknahme bei Spezialanfertigungen und «nicht-Katalogartikel»
Bei Spezialanfertigungen und «nicht-Katalogartikel» handelt es sich um Produkte, die auf Wunsch des Kunden speziell hergestellt und/oder beschafft wurden, wie z.B. Abdeckungen, Becken/Spülen auf Mass, Becken/Spülen mit Kundenlogo-Prägung, Armaturen mit Kundenlogo-Prägung, usw.. Diese Produkte können weder zurückgenommen noch gutgeschrieben werden.
15. Datenschutz
FRANKE verpflichtet sich, personenbezogene Daten gemäss der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung vertraulich zu behandeln. FRANKE ist berechtigt, personenbezogene Daten des Bestellers unter Beachtung der Datenschutzgesetzgebung zu erheben und zu verarbeiten.
16. Diverses / Gerichtsstand
Aarburg ist ausschliesslicher Gerichtsstand. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Franke Küchentechnik AG, Aarburg
Gültig ab 1. März 2024