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Coffee Systems

Foodservice Systems

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1    Geltungsbereich

1.1     Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Franke Küchentechnik AG, Franke-Strasse 2, 4663 Aarburg, Schweiz (nachfolgend FRANKE) und dem B2B-Kunden über den Verkauf von Produkten und zusätzlichen Dienstleistungen (soweit vertraglich vereinbart) gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung durch den Kunden gültigen Fassung.

1.2    Ergänzende Dienstleistungen wie Beratung, Planung, Installation, Wartung, digitale Dienste oder andere Dienstleistungen können gemäss separater Vereinbarung erbracht werden. Ergänzungen und Änderungen der AGB oder eines abgeschlossenen Vertrages sind nur gültig, wenn sie von FRANKE schriftlich akzeptiert werden. Der Geltung von Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder Vertragsbestimmungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3    Für die Gültigkeit und Auslegung im Falle eines Konflikts zwischen den folgenden Dokumenten gilt die folgende Rangfolge: (1) Auftragsbestätigung, (2) Angebot von FRANKE, (3) AGB von FRANKE.

 

2    Angebote

2.1    Die Angebote von FRANKE sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung (schriftlich oder elektronisch) oder durch die Lieferung zustande. FRANKE kann nachträglich Änderungen der Auftragsbestätigung vornehmen, sofern diese unwesentlich sind und eine Verbesserung bewirken.

2.2    Die Abbildungen, Zeichnungen sowie Mass-, Gewichts- und Leistungsangaben aus den Angeboten, Prospekten, Preislisten und Katalogen von FRANKE sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.3    Änderungen, Aussetzungen oder Stornierungen von nicht ausgelieferten Aufträgen auf Wunsch des Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung von FRANKE. FRANKE kann dem Kunden die bis zum Erhalt einer solchen Mitteilung entstandenen Kosten sowie etwaige Lagergebühren in Rechnung stellen. Die Aussetzung einer Bestellung kann nicht später als 1 Monat vor dem geplanten Versanddatum und nicht länger als 3 Monate ab dem geplanten Versanddatum erfolgen.

 

3    Kreditprüfung

3.1    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass FRANKE bei der Bestellung des Kunden eine Kreditprüfung durchführen kann. Der Kunde willigt in die Verarbeitung der entsprechenden Daten mit entsprechenden Dritten ein. FRANKE behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Falle einer unbefriedigenden Bonitätsprüfung nach freiem Ermessen von FRANKE jederzeit Aufträge nicht anzunehmen oder Vorauszahlungen zu verlangen.

 

4    Preise

4.1    Preise, Währungen und Rabatte sind im ergänzenden Angebot oder in den Verkaufsunterlagen von FRANKE angegeben. Sofern nicht anders angegeben, gehen alle zusätzlichen Kosten, wie z.B. Versicherungsprämien, Zölle und Abfertigungen, zu Lasten des Kunden. Die Verkaufspreise von FRANKE verstehen sich Fracht bezahlt bis Bestimmungsort (Incoterm CPT) innerhalb der Schweiz zu Sitz, Geschäftsadresse, Lager oder Filiale des Kunden und, sofern nichts anderes vereinbart ist, einschliesslich Verpackung. Lieferungen mit einem Netto-Warenwert unter CHF 20.00 werden mit einem Kleinmengen-Zuschlag belegt. Lieferungen mit einem Netto-Warenwert unter CHF 100.00 werden mit einem Versand-Zuschlag belegt. Die Wahl des Versandwegs bleibt FRANKE überlassen. Mehrkosten, die durch Versandvorschriften des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Die in den Preislisten, Katalogen oder Rabattblättern genannten Wiederverkaufspreise sind nur Richtpreise und für den Kunden nicht verbindlich.

4.2    FRANKE behält sich das Recht vor, Verkaufspreise, Rabatte, Preisnachlässe und Produktpalette jeweils mit einer Vorankündigung von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderungen anzupassen.

4.3    Für den Fall, dass FRANKE den Preis für eine angenommene Bestellung erhöhen möchte, die Ware aber noch nicht ausgeliefert wurde, hat der Kunde das Recht, seine Bestellung innerhalb einer Woche nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung von FRANKE und vor dem Versand zu stornieren, andernfalls gilt die Preiserhöhung als akzeptiert.

 

5    Zahlungen

5.1    Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und in der in der Rechnung angegebenen Währung und mit der von FRANKE angebotenen Standardzahlungsmethode ohne Abzug zahlbar.

5.2    Zahlt der Kunde ausstehende Beträge nicht rechtzeitig, kann FRANKE nach eigenem Ermessen die Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen an den Kunden aussetzen, einschliesslich der Zurückhaltung der Lieferung in Bezug auf zuvor vom Kunden erteilte und von FRANKE angenommene Bestellungen, oder Vorauszahlung verlangen, bis alle FRANKE geschuldeten Beträge gezahlt sind. Die Ausübung dieses Rechtsmittels durch FRANKE hindert FRANKE nicht an der Ausübung anderer Rechtsmittel, die FRANKE nach diesem Vertrag oder nach dem Gesetz zur Verfügung stehen.

5.3    FRANKE ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Woche auf ausstehende Beträge zu berechnen, ohne dass es einer vorherigen Inverzugsetzung bedarf. Die Geltendmachung von Mängeln entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, die Rechnung bei Fälligkeit zu bezahlen.

 

6    Lieferung und Verpackung

6.1    Sofern nicht anders vereinbart und in der Auftragsbestätigung angegeben, erfolgt die Lieferung ab der Anschrift Franke Küchentechnik AG, Franke-Strasse, 4663 Aarburg, Schweiz (Incoterm: CPT) Bei Auslandslieferungen übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften. FRANKE ist für die sichere Verpackung gemäss den Transportvorschriften und der guten Handelspraxis verantwortlich.

6.2    Teillieferungen sind zulässig und können in Rechnung gestellt werden. Eine Lieferung vor einem bestätigten Liefertermin ist zulässig, sofern nicht anders vereinbart.

6.3    Angegebene Liefer- und Leistungstermine sind voraussichtliche Termine, es sei denn, FRANKE stimmt ausdrücklich und schriftlich einem festen Termin oder Zeitplan zu. FRANKE wird sich im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren bemühen, die geschätzten Liefer- und Leistungstermine einzuhalten. Alle Liefer- und Leistungstermine stehen unter dem Vorbehalt des rechtzeitigen Eingangs aller erforderlichen Informationen und Vorarbeiten des Kunden bei FRANKE. Verursacht der Kunde eine Verzögerung bei der Lieferung oder Übernahme der Produkte, lagert und behandelt FRANKE alle Artikel auf Risiko des Kunden und stellt dem Kunden den nicht bezahlten Teil des Vertragspreises in Rechnung, zuzüglich der anfallenden Lager-, Versicherungs- und Bearbeitungsgebühren. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatz oder Vertragsstrafen.

 

 

7    Transportkontrolle

7.1    Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt, zu prüfen und FRANKE erkennbare Transportschäden oder Mengenfehler schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde dies, so gelten die Lieferungen als angenommen und entsprechende Ansprüche sind verwirkt

 

8    Rückgabe

8.1    Der Kunde hat kein Recht, ein konformes Produkt abzulehnen und zurückzugeben. Ausnahmen liegen im Ermessen von FRANKE.

8.2    Die Rückgabe eines nicht mangelhaften Standardproduktes bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung von FRANKE, Einzelheiten sind in der FRANKE Rückgaberichtlinie geregelt. Wenn FRANKE das Produkt zurücknimmt, muss der Kunde 20% 25% des Kaufpreises bezahlen. Hat der Kunde bereits den vollen Kaufpreis bezahlt, erstattet FRANKE dem Kunden den 25% des Kaufpreises übersteigenden Betrag per Gutschrift. Die Kosten einer Rücksendung sind vom Kunden zu tragen. Die Produkte müssen in unbeschädigter Originalverpackung und unter Beifügung der Retourennummer zurückgesandt werden. Ungerechtfertigte und/oder unvollständige Rücksendungen werden nicht bearbeitet und gehen an den Kunden zurück. Sonderanfertigungen und "Nicht-Katalogartikel" sind Produkte, die auf Wunsch des Kunden speziell angefertigt und/oder beschafft wurden, z. B. Massanfertigungen, Produkte mit dem Logo des Kunden, usw. Diese Produkte und Auslaufprodukte können nicht zurückgegeben oder gutgeschrieben werden.

 

9    Dienstleistungen

9.1    Der Kunde hat alle notwendigen Vor-Ort-Einrichtungen für einen ungestörten Service und Zugang zu den Produkten durch FRANKE oder deren Dienstleister zu gewährleisten und zu beschaffen, wenn der Service vertraglich vereinbart ist und vor Ort erbracht werden muss.

9.2    FRANKE gewährleistet, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen fachmännisch und branchenüblich ausgeführt werden. Wird innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Arbeiten ein Mangel festgestellt und teilt der Kunde dies FRANKE unverzüglich schriftlich mit, so erbringt FRANKE die zur Behebung des Mangels erforderliche Leistung, Anleitung oder Beratung.

9.3    Sofern nicht anders vereinbart, handeln dritte Dienstleister (z.B. für die Installation) als unabhängige Auftragnehmer, auch wenn sie von FRANKE genannt und beauftragt werden. FRANKE übernimmt keine Verantwortung oder Haftung in Bezug auf unabhängige Auftragnehmer.

 

10    Eigentumsvorbehalt/Kaufpreissicherungsrecht

10.1    FRANKE bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Produkte, bis FRANKE die vollständigen Zahlungen gemäss der Auftragsbestätigung erhalten hat. Der Kunde ermächtigt FRANKE zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts in das amtliche Register oder räumt FRANKE ein kaufmännisches Sicherungsrecht ein und verpflichtet sich, die Rechtmässigkeit dieser Eintragung nicht anzufechten. Der Kunde wird FRANKE dabei unterstützen, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um den Eigentumsvorbehalt oder ein sonstiges Sicherungsrecht von FRANKE zu vervollständigen und zu schützen. Der Kunde wird die Produkte von seinem sonstigen Bestand trennen und FRANKE auf Verlangen Zugang gewähren.

 

11    Garantie

11.1    FRANKE gewährleistet, dass die FRANKE Produkte neu sind (sofern nicht als gebraucht/überholt gekennzeichnet), frei von Rechts-, Verarbeitungs- und Materialfehlern sind und ihren Spezifikationen entsprechen. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, entsprechen die Produkte und Dienstleistungen den Vorschriften und Zertifizierungen am Geschäftssitz von FRANKE.

11.2    Sofern von FRANKE nicht anders angeboten, beträgt die Standard-Garantiezeit zwei Jahre ab dem Datum der Auslieferung des Produkts durch FRANKE oder der Übernahme der Dienstleistungen. Auf alle Armaturen (exklusive Multifunktionsarmaturen) gewährt FRANKE eine Garantie auf Fehlerfreiheit des Materials und der Verarbeitung für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Auslieferung. Diese verlängerte Garantie gilt für Armaturen, die ab dem 1. März 2024 bestellt wurden. Für Armaturen, die vor diesem Datum bestellt wurden, bleibt die bisherige Garantiezeit von zwei Jahren bestehen. Einzelheiten sind in den Allgemeine Garantiebedingungen von Franke geregelt.

11.3    Der Kunde wird FRANKE etwaige Mängel der Produkte oder Leistungen unverzüglich schriftlich unter Vorlage einer geeigneten Fehlerdokumentation anzeigen. Zeigt der Kunde einen Mangel an und stellt sich heraus, dass kein von FRANKE zu vertretender Mangel vorliegt, ist FRANKE berechtigt, Ersatz für die getätigten Arbeiten und Aufwendungen zu verlangen.

11.4    Im Falle eines berechtigten Garantieanspruchs wird FRANKE nach eigener Wahl das defekte Produkt reparieren, durch ein gleiches oder ähnliches Produkt ersetzen oder den gezahlten Kaufpreis in bar oder per Gutschrift erstatten. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von FRANKE über.

11.5    FRANKE haftet nicht für Mängel, die der Kunde bei Erhalt oder Abnahme der FRANKE Produkte erkannt hat oder hätte erkennen müssen und FRANKE nicht unverzüglich nach Entdeckung und innerhalb der in Ziffer 11.2 aufgeführten Garantiezeiten angezeigt hat. Ein Anspruch auf Garantie besteht nicht, wenn die FRANKE Produkte nicht gemäss der FRANKE Anleitung montiert oder unsachgemäss behandelt, benutzt, repariert oder verändert wurden.

11.6    Der Kunde ist verpflichtet, die von FRANKE mit den Produkten zur Verfügung gestellten Installationsinformationen, Produkthandbücher, Bedienungs- und Sicherheitshinweise sowie sonstige Unterlagen und Spezifikationen zu beachten und weiterzugeben. FRANKE lehnt jegliche Haftung, einschliesslich der Gewährleistungshaftung, ab, wenn der Kunde dies nicht tut.

11.7    FRANKE kann von Zeit zu Zeit bestimmte Produkte oder Supportleistungen von Dritten beziehen. Der Kunde erkennt an, dass FRANKE nicht der Hersteller oder Anbieter solcher Artikel ist. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt FRANKE keine Garantien in Bezug auf solche Artikel, die von den Herstellern oder Drittanbietern stammen und die FRANKE zugunsten des Kunden weitergeben kann.

11.8    Die vertragliche (Hersteller-)Garantie von FRANKE ersetzt die gesetzliche Gewährleistung, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Die in Ziffer 11 aufgeführte Garantie ist ausschliesslich und der Kunde hat keine anderen als die in diesen Bedingungen ausdrücklich festgelegten Rechte und Ansprüche.

 

12    Haftung

12.1    Die Haftung von FRANKE für alle Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht ordnungsgemässer Erfüllung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den tatsächlichen unmittelbaren Schaden bis zur Höhe des vom Kunden für das schadensverursachende Produkt gezahlten Betrages begrenzt.

12.2    In keinem Fall hat der Kunde Anspruch auf Entschädigung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder Schadenersatz mit Strafcharakter, wie z. B. Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Auftragsverluste, entgangener Gewinn und sonstige indirekte Schäden, Folgeschäden, beiläufig entstandene Schäden, Schadenersatz mit Strafcharakter oder Schadenersatz mit Strafcharakter, unabhängig davon, ob diese Schäden aus einer Vertragsverletzung, einer Garantie, einer unerlaubten Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit), einer Gefährdungshaftung oder anderweitig entstanden sind oder auf diese zurückzuführen sind.

12.3    FRANKE haftet ohne Einschränkung nur für Schäden, die FRANKE durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat, oder für jede Einschränkung in diesem Abschnitt, die gegen geltendes zwingendes Recht verstösst.

 

13    Versicherung

13.1    FRANKE gewährt Dritten keinen direkten Zugang zu seinen Versicherungen und räumt ihnen keine zusätzlichen Rechte ein, wie z.B. die Benennung zusätzlicher Versicherter. Der Kunde hat eine ausreichende Deckung durch eine Sach- und eine allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten.

 

14    Geistiges Eigentum

14.1    Die Verwendung der Marke, des Logos, der Produktinformationen, der Produktzeichnungen und der Produktbilder von FRANKE zu Werbezwecken erfolgt in Form der offiziellen, jeweils aktuellen Marke, des Logos etc., wie in den FRANKE Markenrichtlinien näher beschrieben.

14.2    Alle geistigen Eigentumsrechte an den Produkten bzw. Produkt- und Informationsunterlagen (Kataloge, Prospekte, Zeichnungen, Produktdaten) sind ausschliesslich Eigentum von FRANKE und verbleiben bei FRANKE. Jede Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von FRANKE. In keinem Fall wird davon ausgegangen, dass der Kunde irgendwelche Eigentumsrechte oder Anteile an geistigen Eigentumsrechten von FRANKE erworben hat. Im Falle eines Anspruchs oder einer Klage oder einer vermuteten Verletzung von Rechten Dritter durch die Produkte kann FRANKE auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder: (i) dem Kunden das Recht verschaffen, die Produkte weiter zu verkaufen oder (ii) die Produkte und / oder Materialien durch nicht verletzende Produkte und Materialien ersetzen. FRANKE haftet nicht für fortgesetzte Rechtsverletzungen durch den Kunden nach Ausübung der vorstehenden Optionen (i) und/oder (ii) durch FRANKE.

14.3    Weder dieser Vertrag noch dessen Änderungen schränken FRANKE in Bezug auf das FRANKE zur Verfügung gestellte Feedback zu den Produkten ein. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass es FRANKE freisteht, das Feedback, einschliesslich abgeleiteter Werke, für alle kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecke zu kopieren, zu modifizieren, abgeleitete Werke zu erstellen, öffentlich auszustellen, offenzulegen, zu verteilen, zu lizenzieren, einzubinden und anderweitig zu nutzen.

14.4    Soweit zu den Lieferungen und Leistungen des Lieferanten auch Software gehört, wird dem Besteller das nicht ausschliessliche Recht eingeräumt, die Software zusammen mit dem Liefergegenstand zu nutzen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software, die den Betrieb, die Referenzdaten, die Wartung oder die Reparatur der Maschinen ermöglicht, verbleiben bei FRANKE oder ihrem Lizenzgeber. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten, insbesondere ist er nicht berechtigt, Kopien anzufertigen, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln und zu disassemblieren oder mit anderen Methoden auf den Quellcode zuzugreifen. Der Kunde und seine Kunden sind hiermit berechtigt, die Steuerungssoftware zum Betrieb der Produkte für eigene Zwecke zu nutzen, haben jedoch keine weiteren Rechte an der Steuerungssoftware, insbesondere kein Recht, die Steuerungssoftware zu vervielfältigen, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, Informationen aus der Steuerungssoftware abzuleiten oder dies zuzulassen oder zu veranlassen.

 

15    Datenschutz

15.1    Personenbezogene Daten werden von FRANKE in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Datenschutzrecht erhoben, verarbeitet und genutzt, und alle unsere Mitarbeiter, andere Unternehmen der Franke Gruppe und Drittdienstleister, die Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten, sind verpflichtet, die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten zu wahren. Für den Fall, dass FRANKE personenbezogene Daten über den Kunden oder eine Verkaufsstelle für den unten beschriebenen Zweck zur Verfügung gestellt werden und diese erhalten, ist FRANKE ein unabhängiger Kontrolleur unter dem anwendbaren Datenschutzrecht. FRANKE erhebt personenbezogene Daten, wenn der Kunde sie uns durch Registrierung, Ausfüllen von Formularen oder E-Mails, im Rahmen einer Bestellung von Produkten oder Dienstleistungen, im Rahmen des Kundendienstes für Produkte oder Dienstleistungen, bei Anfragen oder Anträgen zu bestellten Produkten und in ähnlichen Situationen, in denen der Betroffene sich entschieden hat, FRANKE die Informationen zur Verfügung zu stellen, oder über eine Verkaufsstelle an FRANKE übermittelt. Einige der zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) werden von FRANKE zu Marketing-, Werbe- oder Promotionszwecken verarbeitet. Wir gehen davon aus, dass dies im beiderseitigen Interesse unseres Kunden und der betroffenen Person liegt, um eine gute Geschäftsbeziehung aufrechtzuerhalten, und die betroffene Person kann der Verarbeitung ihrer Daten zu diesem Zweck jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen, indem sie sich an FRANKE wendet.

15.2    Einige der zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten können in anderen Ländern, wie z.B. in den Vereinigten Staaten, gespeichert oder verarbeitet werden, deren Datenschutzgesetze von den hier geltenden abweichen können. In solchen Fällen stellt FRANKE sicher, dass angemessene Schutzmassnahmen vorhanden sind, um den Datenverarbeiter in diesem Land zu verpflichten, einen Schutz der personenbezogenen Daten aufrechtzuerhalten, der dem im Land von FRANKE geltenden Schutz gleichwertig ist. Der Kunde ist verpflichtet, jede Verkaufsstelle und seine Endnutzer darüber zu informieren, dass er das geltende Datenschutzrecht einhält und personenbezogene Daten von FRANKE gemäss den in dieser Klausel festgelegten Bedingungen und Einschränkungen verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, FRANKE uneingeschränkt zu verteidigen, schadlos zu halten und zu entschädigen, falls ein Schaden entsteht, der auf die Weitergabe personenbezogener Daten durch den Kunden oder auf einen Verstoss gegen das geltende Datenschutzrecht zurückzuführen ist. Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Website: www.franke.com.

 

16    Beseitigung von Produkten und Verpackungen

16.1    Soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt, übernimmt der Kunde die Verpflichtung, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung und etwaige Verpackungen (ausgenommen Paletten) auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäss zu entsorgen.

 

17    Export

17.1    Die Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Produkten, Ersatzteilen oder Software kann in- und/oder ausländischen Exportkontrollvorschriften unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, die handels- und ausfuhrkontrollrechtlichen Vorschriften einzuhalten und ggf. erforderliche Genehmigungen für die Ausfuhr der Produkte bei der zuständigen Behörde einzuholen.

 

18    Geschäftsintegrität

18.1    Der Kunde muss sich ethisch korrekt verhalten und erkennt an, dass er über den FRANKE Verhaltenskodex der Franke Gruppe in seiner jeweils gültigen Fassung informiert ist, und verpflichtet sich, die Grundsätze des Verhaltenskodex in Bezug auf FRANKE einzuhalten. Der FRANKE Verhaltenskodex und alle Änderungen sind auf unserer Website veröffentlicht: https://www.franke.com/ch/de/gruppe/un-ser-unternehmen/compliance.html
Der Kunde informiert seine Führungskräfte, Direktoren und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen in angemessener Weise über den FRANKE Verhaltenskodex und verpflichtet sich zur Einhaltung seiner Grundsätze.

 

19    Sonstiges

19.1    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam oder ungültig sein, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist in einem solchen Fall so zu ändern oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird.

19.2    Der Kunde erkennt an, dass FRANKE berechtigt ist, Geräte zurückzuverfolgen oder zurückzurufen oder andere Korrekturmassnahmen an den Produkten vorzunehmen. Der Kunde wird FRANKE aktiv unterstützen, wenn dies erforderlich ist.

19.3    Höhere Gewalt, Arbeitstreiks, Unruhen, behördliche Massnahmen, Epidemien, Pandemien und sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse von erheblicher Bedeutung befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Das Gleiche gilt, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem die betroffene Vertragspartei bereits mit der Leistung in Verzug ist. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre gegenseitigen Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

 

20    Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

20.1    Es gilt schweizerisches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das Handelsgericht Kanton Aargau, Schweiz. FRANKE behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden auch an jedem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.

 

Franke Küchentechnik AG, Aarburg
Gültig ab 1. März 2026