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Coffee Systems

Foodservice Systems

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1    Geltungsbereich

1.1    Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Franke GmbH, Mumpferfährstraße 70, 79713 Bad Säckingen, Deutschland (nachfolgend FRANKE) und dem B2B-Kunden über den Verkauf von Produkten und zusätzlichen Dienstleistungen (soweit vertraglich vereinbart) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung durch den Kunden gültigen Fassung.


1.2    Ergänzende Dienstleistungen wie Beratung, Planung, Installation, Wartung, digitale Dienste oder andere Dienstleistungen können gemäß separater Vereinbarung erbracht werden., Ergänzungen und Änderungen der AGB oder eines abgeschlossenen Vertrages sind nur gültig, wenn sie von FRANKE schriftlich akzeptiert werden. Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder Vertragsbestimmungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3    Für die Gültigkeit und Auslegung im Falle eines Konflikts zwischen den folgenden Dokumenten gilt die folgende Rangfolge: (1) Auftragsbestätigung, (2) Angebot von FRANKE, (3) AGB von FRANKE

 

2    Angebote

2.1    Die Angebote von FRANKE sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung (schriftlich oder elektronisch) oder durch die Lieferung zustande. FRANKE kann nachträglich Änderungen der Auftragsbestätigung vor-nehmen, sofern diese unwesentlich sind und eine Verbesserung bewirken.


2.2    Die Abbildungen, Zeichnungen sowie Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben aus den Angeboten, Prospekten, Preislisten und Katalogen von FRANKE sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.


2.3    Änderungen, Aussetzungen oder Stornierungen von nicht ausgelieferten Aufträgen auf Wunsch des Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung von FRANKE. FRANKE kann dem Kunden die bis zum Erhalt einer solchen Mitteilung entstandenen Kosten sowie etwaige Lagergebühren in Rechnung stel-len. Die Aussetzung einer Bestellung kann nicht später als 1 Monat vor dem geplanten Versanddatum und nicht länger als 3 Monate ab dem geplanten Versanddatum erfolgen.

 

3    Kreditprüfung

3.1    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass FRANKE bei der Bestellung des Kunden eine Kreditprüfung durchführen kann. Der Kunde willigt in die Verarbeitung der entsprechenden Daten mit entsprechenden Dritten ein. FRANKE behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Falle einer unbefriedigenden Bonitätsprüfung nach freiem Ermessen von FRANKE jederzeit Aufträge nicht anzunehmen oder Vorauszahlungen zu verlangen.

 

4    Preise

4.1    Preise, Währungen und Rabatte sind im ergänzenden Angebot oder in den Verkaufsunterlagen von FRANKE angegeben. Sofern nicht anders angegeben, gehen alle zusätzlichen Kosten, wie z.B. Versicherungsprämien, Zölle und Abfertigungen, zu Lasten des Kunden. Die Verkaufspreise von FRANKE verstehen sich Fracht bezahlt bis Bestimmungsort (Incoterm CPT) innerhalb Deutschlands, Österreichs, Luxemburgs zu Sitz, Geschäftsadresse, Lager oder Filiale des Kunden und, sofern nichts anderes vereinbart ist, einschließlich Verpackung. Bei Lieferungen unter 150,- EUR wird ein Fracht- und Verpackungsanteil von 5,- EUR berechnet. Die Wahl des Versandwegs bleibt FRANKE überlassen. Mehrkosten, die durch Versandvorschriften des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Die in den Preislisten, Katalogen oder Rabattblättern genannten Wiederverkaufspreise sind nur Richtpreise und für den Kunden nicht verbindlich.


4.2    FRANKE behält sich das Recht vor, Verkaufspreise, Rabatte, Preisnachlässe und Produktpalette jeweils mit einer Vorankündigung von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderungen anzupassen.

4.3    Für den Fall, dass FRANKE den Preis für eine angenommene Bestellung erhöhen möchte, die Ware aber noch nicht ausgeliefert wurde, hat der Kunde das Recht, seine Bestellung innerhalb einer Woche nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung von FRANKE und vor dem Versand zu stornieren, andernfalls gilt die Preiserhöhung als akzeptiert.

 

5    Zahlungen

5.1    Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und in der in der Rechnung angegebenen Währung und mit der von FRANKE angebotenen Standardzahlungsmethode ohne Abzug zahlbar.

5.2    Zahlt der Kunde ausstehende Beträge nicht rechtzeitig, kann FRANKE nach eigenem Ermessen die Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen an den Kunden aussetzen, einschließlich der Zurückhaltung der Lieferung in Bezug auf zuvor vom Kunden erteilte und von FRANKE angenommene Bestellungen, oder Vorauszahlung verlangen, bis alle FRANKE geschuldeten Beträge gezahlt sind. Die Ausübung dieses Rechtsmittels durch FRANKE hindert FRANKE nicht an der Ausübung anderer Rechtsmittel, die FRANKE nach diesem Vertrag oder nach dem Gesetz zur Verfügung stehen.

5.3    FRANKE ist berechtigt, einen Säumniszuschlag in Höhe von 1 % pro Woche auf ausstehende Beträge zu berechnen, ohne dass es einer vorherigen Inverzugsetzung bedarf. Die Geltendmachung von Mängeln entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, die Rechnung bei Fälligkeit zu bezahlen.

 

6    Lieferung und Verpackung

6.1    Sofern nicht anders vereinbart und in der Auftragsbestätigung angegeben, erfolgt die Lieferung CPT (Incoterms) der Anschrift Franke GmbH, Mumpferfährstraße 70, 79713 Bad Säckingen, Deutschland. Bei Auslandslieferungen übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften. FRANKE ist für die sichere Verpackung gemäß den Transportvorschriften und der guten Handelspraxis verantwortlich.

6.2    Teillieferungen sind zulässig und können in Rechnung gestellt werden. Eine Lieferung vor einem bestätigten Liefertermin ist zulässig, sofern nicht anders vereinbart.

6.3    Angegebene Liefer- und Leistungstermine sind voraussichtliche Termine, es sei denn, FRANKE stimmt ausdrücklich und schriftlich einem festen Termin oder Zeitplan zu. FRANKE wird sich im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren bemühen, die geschätzten Liefer- und Leistungstermine einzuhalten. Alle Liefer- und Leistungstermine stehen unter dem Vorbehalt des rechtzeitigen Eingangs aller erforderlichen Informationen und Vorarbeiten des Kunden bei FRANKE. Verursacht der Kunde eine Verzögerung bei der Lieferung oder Übernahme der Produkte, lagert und behandelt FRANKE alle Artikel auf Risiko des Kunden und stellt dem Kunden den nicht bezahlten Teil des Vertragspreises in Rechnung, zuzüglich der anfallenden Lager-, Versicherungs- und Bearbeitungsgebühren. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatz oder Vertragsstrafen.

 

7    Transportkontrolle

7.1    DDer Kunde hat die Lieferung unverzüglich, nach Erhalt zu prüfen und FRANKE erkennbare Transportschäden oder Mengenfehler innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Werden Mängel erst später entdeckt (versteckte Mängel), sind diese unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Lieferung als beanstandungslos abgenommen.

 

8    Rückgabe

8.1    Der Kunde hat kein Recht, ein konformes Produkt abzulehnen und zurückzugeben. Ausnahmen liegen im Ermessen von FRANKE.

8.2    Die Rückgabe eines nicht mangelhaften Standardproduktes bedarf in jedem Fall der vorherigen Zu-stimmung von FRANKE, Einzelheiten sind in der FRANKE Rückgaberichtlinie (Link) geregelt. Wenn FRANKE das Produkt zurücknimmt, muss der Kunde mindestens 25% des Kaufpreises bezahlen. Hat der Kunde bereits den vollen Kaufpreis bezahlt, erstattet FRANKE dem Kunden den 25% des Kauf-preises übersteigenden Betrag per Gutschrift. Die Kosten einer Rücksendung sind vom Kunden zu tragen. Die Produkte müssen in unbeschädigter Originalverpackung und unter Beifügung der Retou-rennummer zurückgesandt werden. Ungerechtfertigte und/oder unvollständige Rücksendungen wer-den nicht bearbeitet und gehen an den Kunden zurück. Sonderanfertigungen und "Nicht-Katalogarti-kel" sind Produkte, die auf Wunsch des Kunden speziell angefertigt und/oder beschafft wurden, z. B. Maßanfertigungen, Produkte mit dem Logo des Kunden, usw. Diese Produkte und Auslaufprodukte können nicht zurückgegeben oder gutgeschrieben werden.
Einzelheiten sind in der FRANKE Rückgaberichtlinie geregelt.

 

9    Dienstleistungen

9.1    Der Kunde hat alle notwendigen Vor-Ort-Einrichtungen für einen ungestörten Service und Zugang zu den Produkten durch FRANKE oder deren Dienstleister zu gewährleisten und zu beschaffen, wenn der Service vertraglich vereinbart ist und vor Ort erbracht werden muss.

9.2    FRANKE gewährleistet, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen fachmännisch und branchenüblich ausgeführt werden. Wird innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Arbeiten ein Mangel festgestellt und teilt der Kunde dies FRANKE unverzüglich schriftlich mit, so erbringt FRANKE die zur Behebung des Mangels erforderliche Leistung, Anleitung oder Beratung.

9.3    Sofern nicht anders vereinbart, handeln dritte Dienstleister (z.B. für die Installation) als unabhängige Auftragnehmer, auch wenn sie von FRANKE genannt und beauftragt werden. FRANKE übernimmt keine Verantwortung oder Haftung in Bezug auf unabhängige Auftragnehmer.

9.4    Ein vereinbarter Termin für einen Serviceeinsatz gilt als verbindlich. Bei einer kurzfristigen Terminabsage von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt oder falls uns der Zutritt zum vereinbarten Zeitpunkt nicht gewährt wird, behalten wir uns das Recht vor, eine Anfahrtspauschale zu verrechnen.

 

10    Eigentumsvorbehalt/Kaufpreissicherungsrecht

10.1    FRANKE behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

10.2    Ungeachtet der Bestimmungen in Ziffer 10.1 geht das Eigentum an im Voraus bezahlten Produkten mit der Lieferung auf den Kunden über.

10.3    Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte pfleglich zu behandeln und instand zu halten; insbesondere ist der Kunde verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung zum Neuwert zu versichern. Der Versicherungsnachweis und der Nachweis über die Zahlung der Prämien sind FRANKE auf Verlangen vorzulegen. Der Kunde tritt hiermit unter der auflösenden Bedingung des Eigentumsübergangs alle Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis an FRANKE ab. FRANKE nimmt die Abtretung an.

10.4    Eine Verarbeitung oder Behandlung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte erfolgt durch den Kunden als Hersteller für FRANKE, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen.

10.5    Werden die Vorbehaltsprodukte mit anderen, FRANKE nicht gehörenden Produkten verarbeitet, verbunden, vermischt oder vermischt, so steht FRANKE der Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsprodukte zu den anderen verarbeiteten Produkten zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermischung zu. Erwirbt der Kunde das alleinige Eigentum an der neuen Sache, so wird vereinbart, dass der Kunde FRANKE Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsprodukte gewährt und diese für FRANKE unentgeltlich verwahrt.

10.6    Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware oder die neue Sache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und zu verwerten; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an FRANKE wie folgt ab:(a) Bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ohne Weiterverarbeitung tritt der Kunde die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in voller Höhe an FRANKE ab.(b) Werden die Vorbehaltsware vom Kunden – nach Verarbeitung/Verbindung – zusammen mit nicht FRANKE gehörenden Waren verkauft, so tritt der Kunde die Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Vorrang vor dem Rest an FRANKE ab. FRANKE nimmt die Abtretung an.

10.7    Der Kunde ist berechtigt, die an FRANKE abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Erlös nachkommt.

10.8    Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber FRANKE nicht mehr nachkommt, kann FRANKE die Befugnis zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung der Produkte widerrufen und verlangen, dass der Kunde sie über die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner informiert, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die entsprechenden Unterlagen aushändigt und seine Schuldner von der Abtretung unterrichtet. Die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Der Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte ist FRANKE unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten der Abwehr eines solchen Zugriffs trägt der Kunde, soweit sie nicht dem Dritten auferlegt werden können.

10.9    Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von FRANKE um mehr als 10 %, wird FRANKE die Sicherheiten nach Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben.

 

11    Garantie

11.1    FRANKE garantiert, dass die FRANKE Produkte neu (sofern nicht als gebraucht/überholt gekennzeichnet), frei von Rechts-, Verarbeitungs- und Materialfehlern sind und ihren vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, entsprechen die Produkte und Dienstleistungen den Vorschriften und Zertifizierungen am Geschäftssitz von FRANKE.

11.2    Sofern von FRANKE nicht anders angeboten, beträgt die Standard-Garantiezeit zwei Jahre ab dem Datum der Auslieferung des Produkts durch FRANKE oder der Übernahme der Dienstleistungen. Auf alle Armaturen (exklusive Multifunktionsarmaturen) gewährt FRANKE eine Garantie auf Fehlerfreiheit des Materials und der Verarbeitung für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Auslieferung. Einzelheiten sind in den Allgemeine Garantiebedingungen von Franke geregelt.

11.3    Der Kunde wird FRANKE etwaige Mängel der Produkte oder Leistungen unverzüglich schriftlich unter Vorlage einer geeigneten Fehlerdokumentation anzeigen. Zeigt der Kunde einen Mangel an und stellt sich heraus, dass kein von FRANKE zu vertretender Mangel vorliegt, ist FRANKE berechtigt, Ersatz für die getätigten Arbeiten und Aufwendungen zu verlangen.

11.4    Im Falle eines berechtigten Garantieanspruchs wird FRANKE nach eigener Wahl das defekte Produkt reparieren, durch ein gleiches oder ähnliches Produkt ersetzen oder den gezahlten Kaufpreis in bar oder per Gutschrift erstatten. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von FRANKE über.

11.5    FRANKE haftet nicht für Mängel, die der Kunde bei Erhalt oder Abnahme der FRANKE Produkte erkannt hat oder hätte erkennen müssen und FRANKE nicht unverzüglich nach Entdeckung und innerhalb der in Ziffer 11.2 aufgeführten Garantiezeiten angezeigt hat. Ein Anspruch aus der Garantie besteht nicht, wenn die FRANKE Produkte nicht gemäß der FRANKE Anleitung montiert oder unsachgemäß behandelt, benutzt, repariert oder verändert wurden.

11.6    Der Kunde ist verpflichtet, die von FRANKE mit den Produkten zur Verfügung gestellten Installationsinformationen, Produkthandbücher, Bedienungs- und Sicherheitshinweise sowie sonstige Unterlagen und Spezifikationen zu beachten und weiterzugeben. FRANKE lehnt jegliche Haftung, einschließlich der gesetzlichen Gewährleistung für Mängel und Schäden ab, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde gegen die Verpflichtung gem. Satz 1 verstößt.

11.7    FRANKE kann von Zeit zu Zeit bestimmte Produkte oder Supportleistungen von Dritten beziehen. Der Kunde erkennt an, dass FRANKE nicht der Hersteller oder Anbieter solcher Artikel ist. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt FRANKE keine Garantie in Bezug auf solche Artikel, die von den Herstellern oder Drittanbietern stammen und die FRANKE zugunsten des Kunden weitergeben kann.

11.8    Die vertragliche (Hersteller-) Garantie von FRANKE ersetzt die gesetzliche Gewährleistung, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Die in Ziffer 11. aufgeführte Garantie ist ausschließlich und der Kunde hat keine anderen als die in diesen Bedingungen ausdrücklich festgelegten Rechte und Ansprüche.

 

12    Haftung

12.1    Die Haftung von FRANKE für alle Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den tatsächlichen unmittelbaren Schaden bis zur Höhe des vom Kunden für das schadensverursachende Produkt gezahlten Betrages begrenzt. FRANKE haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

12.2    In keinem Fall hat der Kunde Anspruch auf Entschädigung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder Schadenersatz mit Strafcharakter, wie z. B. Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Auftragsverluste, entgangener Gewinn und sonstige indirekte Schäden, Folgeschäden, beiläufig entstandene Schäden, Schadenersatz mit Strafcharakter oder Schadenersatz mit Strafcharakter, unabhängig davon, ob diese Schäden aus einer Vertragsverletzung, einer Garantie, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), einer Gefährdungshaftung oder anderweitig entstanden sind oder auf diese zurückzu-führen sind. In sonstigen Fällen haftet FRANKE – so weit in Ziffer 12.3 nicht abweichend geregelt – lediglich bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens, sowie begrenzt auf die Höhe des Kaufpreises. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von FRANKE vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 12.3 ausgeschlossen.

12.3    Die Haftung von FRANKE für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen unberührt.

 

13    Versicherung

13.1    FRANKE gewährt Dritten keinen direkten Zugang zu seinen Versicherungen und räumt ihnen keine zusätzlichen Rechte ein, wie z.B. die Benennung zusätzlicher Versicherter. Der Kunde hat eine ausreichende Deckung durch eine Sach- und eine allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten.

 

14    Geistiges Eigentum

14.1    Die Verwendung der Marke, des Logos, der Produktinformationen, der Produktzeichnungen und der Produktbilder von FRANKE zu Werbezwecken erfolgt in Form der offiziellen, jeweils aktuellen Marke, des Logos etc., wie in den FRANKE Markenrichtlinien näher beschrieben.

14.2    Alle geistigen Eigentumsrechte an den Produkten bzw. Produkt- und Informationsunterlagen (Kataloge, Prospekte, Zeichnungen, Produktdaten) sind ausschließlich Eigentum von FRANKE und verbleiben bei FRANKE. Jede Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von FRANKE. In keinem Fall wird davon ausgegangen, dass der Kunde irgendwelche Eigentumsrechte oder Anteile an geistigen Eigentumsrechten von FRANKE erworben hat. Im Falle eines Anspruchs oder einer Klage oder einer vermuteten Verletzung von Rechten Dritter durch die Produkte kann FRANKE auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder: (i) dem Kunden das Recht verschaffen, die Produkte weiter zu verkaufen oder (ii) die Produkte und / oder Materialien durch nicht verletzende Produkte und Materialien ersetzen. FRANKE haftet nicht für fortgesetzte Rechtsverletzungen durch den Kunden nach Ausübung der vorstehenden Optionen (i) und/oder (ii) durch FRANKE.

14.3    Weder dieser Vertrag noch dessen Änderungen schränken FRANKE in Bezug auf das FRANKE zur Verfügung gestellte Feedback zu den Produkten ein. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass es FRANKE freisteht, das Feedback, einschließlich abgeleiteter Werke, für alle kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecke zu kopieren, zu modifizieren, abgeleitete Werke zu erstellen, öffentlich auszustellen, offenzulegen, zu verteilen, zu lizenzieren, einzubinden und anderweitig zu nutzen.

14.4    Soweit zu den Lieferungen und Leistungen des Lieferanten auch Software gehört, wird dem Besteller das nicht ausschließliche Recht eingeräumt, die Software zusammen mit dem Liefergegenstand zu nutzen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software, die den Betrieb, die Referenzdaten, die Wartung oder die Reparatur der Maschinen ermöglicht, verbleiben bei FRANKE oder ihrem Lizenzgeber. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten, insbe-sondere ist er nicht berechtigt, Kopien anzufertigen, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln und zu disassemblieren oder mit anderen Methoden auf den Quellcode zuzugreifen. Der Kunde und seine Kunden sind hiermit berechtigt, die Steuerungssoftware zum Betrieb der Produkte für eigene Zwecke zu nutzen, haben jedoch keine weiteren Rechte an der Steuerungssoftware, insbesondere kein Recht, die Steuerungssoftware zu vervielfältigen, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, Informationen aus der Steuerungssoftware abzuleiten oder dies zuzulassen oder zu veranlassen.

 

15    Datenschutz

15.1    Personenbezogene Daten werden von FRANKE in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Datenschutzrecht erhoben, verarbeitet und genutzt, und alle unsere Mitarbeiter, andere Unternehmen der Franke Gruppe und Drittdienstleister, die Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten, sind verpflichtet, die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten zu wahren. Für den Fall, dass FRANKE personenbezogene Daten über den Kunden oder eine Verkaufsstelle für den unten beschriebenen Zweck zur Verfügung gestellt werden und diese erhalten, ist FRANKE ein unabhängiger Kontrolleur unter dem anwendbaren Datenschutzrecht. FRANKE erhebt personenbezogene Daten, wenn der Kunde sie uns durch Registrierung, Ausfüllen von Formularen oder E-Mails, im Rahmen einer Bestellung von Produkten oder Dienstleistungen, im Rahmen des Kundendienstes für Produkte oder Dienstleistungen, bei Anfragen oder Anträgen zu bestellten Produkten und in ähnlichen Situationen, in denen der Betroffene sich entschieden hat, FRANKE die Informationen zur Verfügung zu stellen, oder über eine Verkaufsstelle an FRANKE übermittelt. Einige der zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) werden von FRANKE zu Marketing-, Werbe- oder Promotionszwecken verarbeitet. Wir gehen davon aus, dass dies im beiderseitigen Interesse unseres Kunden und der betroffenen Person liegt, um eine gute Geschäftsbeziehung aufrechtzuerhalten, und die betroffene Person kann der Verarbeitung ihrer Daten zu diesem Zweck jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen, indem sie sich an FRANKE wendet.

15.2    Einige der zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten können in anderen Ländern, wie z.B. in den Vereinigten Staaten, gespeichert oder verarbeitet werden, deren Datenschutzgesetze von den hier geltenden abweichen können. In solchen Fällen stellt FRANKE sicher, dass angemessene Schutzmaßnahmen vorhanden sind, um den Datenverarbeiter in diesem Land zu verpflichten, einen Schutz der personenbezogenen Daten aufrechtzuerhalten, der dem im Land von FRANKE geltenden Schutz gleichwertig ist. Der Kunde ist verpflichtet, jede Verkaufsstelle und seine Endnutzer darüber zu informieren, dass er das geltende Datenschutzrecht einhält und personenbezogene Daten von FRANKE gemäß den in dieser Klausel festgelegten Bedingungen und Einschränkungen verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, FRANKE uneingeschränkt zu verteidigen, schadlos zu halten und zu entschädigen, falls ein Schaden entsteht, der auf die Weitergabe personenbezogener Daten durch den Kunden oder auf einen Verstoß gegen das geltende Datenschutzrecht zurückzuführen ist. Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Website: www.franke.com.

 

16    Beseitigung von Produkten und Verpackungen

16.1    Sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes verlangen, ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten Waren nach Beendigung der Nutzung und etwaige Verpackungen (mit Ausnahme von Paletten) auf eigene Kosten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (VerpackG) ordnungsgemäß zu entsorgen. Verlangt der Kunde die Entsorgung durch FRANKE, wird FRANKE dem Kunden zum Zeitpunkt der Entsorgung ein Angebot zur Rücknahme und Entsorgung der Waren und Verpackungen unterbreiten. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

16.2    Der Kunde verpflichtet sich, die von FRANKE gelieferten elektronischen und elektrischen Geräte nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer auf eigene Kosten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde übernimmt intern alle mit der Entsorgung verbundenen Kosten und stellt FRANKE von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unsachgemäßen Entsorgung entstehen. Für den Fall, dass der Kunde die Entsorgung durch FRANKE wünscht, unterbreitet FRANKE dem Kunden zum Zeitpunkt der Entsorgung ein Angebot zur Rücknahme und Entsorgung der Waren. Die Kosten für den Transport und die Entsorgung gehen zu Lasten des Kunden. Die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen von FRANKE gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) oder der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU bleiben von dieser Regelung unberührt.

16.3    Der Kunde ist – sofern er in einem EU-Mitgliedstaat außerhalb Deutschlands ansässig ist – als Importeur und gewerblicher Nutzer von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, diese nach Ende ihrer Nutzung auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.

16.4    Im Falle des Weiterverkaufs ist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Nacherwerber vertraglich zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Produkte und Verpackungen verpflichtet sind. Wird keine solche vertragliche Vereinbarung getroffen, bleibt der Kunde für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.

 

17    Exportieren

17.1    Die Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Produkten, Ersatzteilen oder Software kann in- und/oder ausländischen Exportkontrollvorschriften unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, die handels- und ausfuhrkontrollrechtlichen Vorschriften einzuhalten und ggf. erforderliche Genehmigungen für die Ausfuhr der Produkte bei der zuständigen Behörde einzuholen.

 

18    Geschäftsintegrität

18.1    Der Kunde muss sich ethisch korrekt verhalten und erkennt an, dass er über den FRANKE Verhaltenskodex der Franke Gruppe in seiner jeweils gültigen Fassung informiert ist, und verpflichtet sich, die Grundsätze des Verhaltenskodex in Bezug auf FRANKE einzuhalten. Der FRANKE Verhaltenskodex und alle Änderungen sind auf unserer Website veröffentlicht: https://www.franke.com/de/de/gruppe/unser-unternehmen/compliance.html
Der Kunde informiert seine Führungskräfte, Direktoren und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen in angemessener Weise über den FRANKE Verhaltenskodex und verpflichtet sich zur Einhaltung seiner Grundsätze.

 

19    Sonstiges

19.1    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam oder ungültig sein, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist in einem solchen Fall so zu ändern oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird.

19.2    Der Kunde erkennt an, dass FRANKE berechtigt ist, Geräte zurückzuverfolgen oder zurückzurufen oder andere Korrekturmaßnahmen an den Produkten vorzunehmen. Der Kunde wird FRANKE aktiv unterstützen, wenn dies erforderlich ist.

19.3    Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Pandemien und sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse von erheblicher Bedeutung befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Das Gleiche gilt, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem die betroffene Vertragspartei bereits mit der Leistung in Verzug ist. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre gegenseitigen Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

 

20    Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

20.1    Es gilt das deutsche Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Säckingen, Deutschland. FRANKE behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden auch an jedem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.

 

Franke GmbH
D-79713 Bad Säckingen
Stand März 2026